Einstufungsmessung für Kamin und Kachelöfen

Emissionsmessungen an Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe nach VDI 4207 Blatt 2 (Einstufungsmessung / "Prüfstandsmessung" Einzelraumfeuerstätte)
Diese Emissionsmessung dient zur Beurteilung der Einzelraumfeuerstätte (z. B. Grundofen, Einsatzofen...) hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Paragraf 4 Absatz 5 (neuer handwerklich erstellter Grundofen ohne typgeprüften/vorgefertigten Feuerraum) sowie Paragraf 26 Absatz 1 (im Bestand vorhandene Feuerstätte, wie z. B. Kachelofen-Luftheizung).
Die Messung zum Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten bei der Einzelraumfeuerungsanlage unterscheidet sich in Vorbereitung, im Messablauf und in der Nachbereitung wesentlich von der wiederkehrenden Messung an einer zentralen Festbrennstoff-Feuerstätte (Heizkessel). Laut der VDI 4207 Blatt 2, der für alle Messungen an Feuerstätten mit festen Brennstoffen geltenden Richtlinie, ist daher eine „besondere Fachkenntnis und Erfahrung“ für die Durchführung der Messungen an Einzelraumfeuerstätten erforderlich. Diese besondere Sachkunde - als Emissionsprüfstelle gem. VDI 4208 Blatt 1:2013-01 habe ich nachgewiesen.
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Feststoffmessungen nach 1. BImSchV an Zentrale Holzheizungen sowie Pellets- und Hackschnitzelheizungen

Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Massenkonzentrationen die folgenden Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid nicht überschritten werden.
Die Holzmessung ist dafür vorgesehen, die Grenzwerte in Bezug auf den Kohlenstoffmonoxid Ausstoß und der generellen Feinstaubbelastung zu überwachen/einzuhalten und somit die Belastung für die Umwelt möglichst gering zu halten.
Die Emissionsmessung ist laut der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BimSchV) §15 alle 2 Jahre mittels eines Schornsteinfegers durchführen zu lassen. Für die Messung an einer Festbrennstoffheizung gibt es besondere Messgeräte, welche dafür vorgesehen sind, um die genauen Abgaswerte ermitteln zu können.
Es muss bei einer Festbrennstoffanlage eine Wärmeabnahme vorhanden sein. Eine solche Abnahme kann von einem Pufferspeicher erfolgen.
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